DAS LAYOUT DIESER SEITE KANN NICHT RICHTIG ANGEZEIGT WERDEN - GRÜNDE:
a) Sie verwenden einen veralteten Browser b) Sie benutzen eigene Stylesheets oder haben Stylesheets deaktiviert !

Startseite
mail an uns
Impressum
Hauptmenue
Infos / Ratgeber
Fragen & Antworten
Wie läuft der Kauf eines Anhängers bei uns ab ?
Wir haben nachstehend einige verschiedene Möglichkeiten dargestellt:
Welche Anhänger-Papiere erhalten Sie ?
- In den meisten Fällen erhalten Sie bei Neu-Anhängern einen Fahrzeugbrief (neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 2).
- Bei einigen Anhängern, die keine ABE haben (zB. Sonderanfertigungen oder Kleinserien) erhalten Sie das TÜV-Gutachten und eine Herstellerbescheinigung, daß es sich um ein Neufahrzeug handelt.
- Insbesondere bei Pferdeanhängern, die mit grünem Kennzeichen zugelassen werden sollen, erhalten Sie ein sogenanntes Datenbestätigungsblatt.
- Bei gebrauchten Anhängern erhalten Sie den Fahrzeugbrief und eine Abmeldebescheinigung bzw. den entwerteten Fahrzeugschein.
Wie erhalten Sie die Anhänger-Papiere ?
- Wenn Sie bei uns vor Ort für einen Lager-Anhänger entscheiden erhalten Sie direkt die Fahrzeugpapiere und die Rechnung. Hierbei ist im Normalfall keine Anzahlung notwendig.
- Wenn Sie bei uns vor Ort für einen Anhänger entscheiden, der bei Vorlieferanten bestellt werden muß erstellen wir einen Kaufvertrag den beide Parteien unterschreiben. Sobald der Anhänger bei uns eintrifft, senden wir die Anhänger-Papiere an Sie per Post oder Sie holen die Papiere ab.
- Sie sind weit entfernt von uns ? Kein Problem ! Sie senden uns per Fax oder mail eine schriftliche Bestellung mit Ihrer vollständigen Anschrift. Dann senden wir bei einem Lager-Anhänger die Anhänger-Papiere auf Vertrauen und Rechnung umgehend zu. Bei einem Anhänger, der beim Vorlieferanten bestellt werden muß senden wir die Papiere zu, sobald der Anhänger bei uns eingetroffen ist.
Was für Zulassungsunterlagen benotigen Sie ?
- Natürlich die Anhänger-Papiere (siehe oben)
- bei Privatpersonen gültigen Personalausweis, neue Deckungskarte mit Versicherungsnummer und Bankverbindung.
- Bei juristischen Personen (zB. GmbH) zusätzlich Handelsregister-Auszug in Kopie und gültiger Personalausweis Geschäftsführer
- Möchten sie eine andere Person beauftragen den Anhänger für Sie anzumelden dann benötigt diese Person eine unterschriebene Ermächtigung und den gültigen Personalausweis von Ihnen und den eigenen gültigen Personalausweis. Es emfiehlt sich für die Ermächtigung einen entspechenden Vordruck der Zulassunsgsbehörde zu verwenden. Bei vielen Zulassungsbehörden kann man den aktuellen Vordruck auf deren website herunterladen und ausdrucken.
Wie erfolgt die Zulassung des Anhängers ?
- Dies ist nicht so einfach darzustellen, da die Zulassungsstellen in bestimmten Fällen unterschiedlich vorgehen.
- Der "normale" und meist vorkommende Fall ist die Anmeldung eines Neu-Anhängers mit Fahrzeugbrief. Neu-Anhänger mit Fahrzeugbrief sind nicht vorführungspflichtig bei der Anmeldung !
Sie erhalten dann den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und beim Schilderdienst das Nummernschild (bitte 520 mm Breite !).
- Bei einem Anhänger, der mit einem Einzel-Tüv-Gutachten ausgeliefert wird erstellt die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief (Zulasssungsbescheinigung Teil 2) und den Fahrzeugschein (Zulasssungsbescheinigung Teil 1) und Sie erhalten beim Schilderdienst das Nummernschild (bitte 520 mm Breite !).
Auch Anhänger, die mit einem Einzel-Tüv-Gutachten ausgeliefert werden müssen eigentlich nicht bei der Anmeldung vorgeführt werden.
Es gibt aber Zulassungsstellen die trotzdem auf eine Vorführung bestehen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Zulassungstelle ab. Sie müssen sich dann evtl. ein "Rotes Kennzeichen" oder ein "Kurzzeitkennzeichen" besorgen. Manche Zulassungsstellen bieten auch die Möglichkeit den Anhänger zunächst ohne Vorführung anzumelden mit der Auflage, den zugelassenen Anhänger dann innerhalb von 3 Tagen vorzuführen (aus Sicherheit behält die Zulassungsstelle solange den Brief ein).
- Gebrauchte Anhänger müssen in Hessen generell vorgeführt werden. Sie müssen sich dann evtl. ein "Rotes Kennzeichen" oder ein "Kurzzeitkennzeichen" besorgen. In anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben. Bitte frage Sie hier bei Ihrer Zulassungstelle nach.
Wie und wann erfolgt die Abolung des Anhängers ?
- Nachdem Sie den Anhängers angemeldet haben, kommen mit dem Fahrzeugschein und dem Kennzeichen zu uns.
- Wenn Sie von weiter weg kommen und sich spontan für einen Lager-Anhänger vor Ort entscheiden möchten, dann müssen Sie ein "Rotes Kennzeichen" oder ein "Kurzzeitkennzeichen" mitbringen, um den Anhänger nach Hause zu überführen.
- Wir befestigen Ihnen das Nummerschild am Anhänger (vorausgesetzt es ist 520 mm breit). Zu diesem Zweck haben wir bereits Numerschildträger an dem Anhänger angebracht.
- BITTE BEACHTEN SIE: Stimmen sie bitte im Vorfeld mit uns ab, ob der Anhänger abholbereit ist. (Insbesondere wenn Zubehör von uns noch montiert oder bestellt werden muß.)
Die Abholzeiten sind Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und Samstags von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Wann und wie erfolgt die Bezahlung des Anhängers ?
- Alle unsere Preise sind grundsätzlich Barzahlungspreise ohne Skontoabzug.
- Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Anhängers in bar (wir quittieren Ihnen den Betrag auf der Rechnung).
- Alternativ können Sie den Betrag im Vorfeld aufgrund der Rechnung überweisen. Bitte beachten Sie, daß bei Abholung des Anhängers der Betrag dann auf unserem Konto sein muß. Planen Sie also in diesem Fall ein bis fünf Tage ein, die zwischen Ihrer Überweisung und der Wertstellung auf unserem Konto vergehen können. Am besten Sie rufen uns an, ob der Betrag eingegangen ist, bevor Sie den Anhänger abholen.
- Eine Ausnahme sind speziell für Sie zu bestellende Sonderanhänger. Hier erheben wir 30% Anzahlung. Diese müssen unmittelbar nach der Bestellung bezahlt werden. Erst dann geben wir den Anhänger beim Vorlieferanten in Auftrag.
Seitenanfang / Menue 
- Firma Anhänger-Grossmarkt Wolf GbR -
- An der Amtmannsmühle 8 -
- 35444 Biebertal/Ortsteil Rodheim
- Tel: 06409-1600 Fax: -2208
- Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr und Sa. 8.00-12.00 Uhr
Seitenanfang / Menue