100 km/h-Regelung
Wir werden täglich im Beratungsgespräch mit Kunden mit dem Thema 100 km/h bei Anhängern konfrontiert. Wir haben festgestellt, daß es gerade hier zu vielen offenen Fragen und Mißverständnissen kommt. Dies ist angesichts der Komplexität der Regelung nicht verwunderlich.
Deßhalb versuchen wir hier etwas Klarheit zu schaffen. Wir greifen dafür nur die wichtigsten Punkte auf, fassen das Thema möglichst anschaulich zusammen und lassen ganz besondere Ausnahmen außer acht, die nur ganz wenige Fälle betreffen.
1) Allgemeines
Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- auf Autobahnen
- und auf Kraftfahrstraßen
Tempo 100 km/h fahren.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h
2) Allgemeine Voraussetzungen Zugfahrzeug
Das Zugfahrzeug muß beschrieben sein als:
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
Das Zugfahrzeug muß mit einem automatischen Blockierverhinderer (zB. ABS bzw. ABV) ausgestattet sein.
3) Allgemeine Voraussetzungen Anhänger
Der Anhänger muß:
- Generell für eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h geeignet sein
- tatsächlich so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, wobei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
- Die Anhänger-Bereifung darf nicht älter als 6 Jahre sein !
- Die Bereifung muß mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4) Masseverhältniss
Die Zulässige Gesamtmasse des Anhänger darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges multipiziert mit einem Faktor X
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X
Für den Faktor X gibt es dabei verschieden Möglichkeiten:
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,3
bei Anhänger ohne Bremse und bei Anhänger mit Bremse ohne Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,1
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,2
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlingerkupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,8
bei Wohnanhänger mit Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,0
bei Wohnahänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlinger-Kupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger
5) Eintragung im Fahrzeugschein und 100 km/h Plakette
A) Neufahrzeug Erstzulassung:
- Bei der Anmeldung des Anhänger auf der Zulassungsbehörde wird die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung in den Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen
- Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Herstellers über die 100 km/h Fahigkeit nach der 9. Ausnahmeverordnung.
Dafür gibt es 3 alternative Möglichkeiten, von denen eine erfüllt sein muß:
- Bescheingung des Herstellers in der COC
- Bescheinigung des Herstellers in einem extra Dokument
- Bescheinigung des Herstellers verschlüsselt in der EG-Typgenehmigung (dies ist nicht sofort ersichtlich, fragen Sie hier den Händler oder Hersteller)
B) Nachträgliche Änderung des Anhängers:
- Hier ist zwingend ein Gutachten durch eine Technische Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA, usw.) erforderlich !
- In dem Fahrzeugschein des Anhängers wird auf der Zulassungsbehörde die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung eingetragen, bzw. ein neuer Fahrzegschein erstellt.
- Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
C) Anbringung der 100 km/h Plakette:
- Die 100km/h Plakette muß deutlich sichtbar an der Rückseite des Anhängers angebracht werden.
- Erst jetzt können sie die 100 km/h nutzen !
Wichtiger Hinweis
Natürlich kann auch ein 100 km/h Anhänger an verschiedenen Zugfahrzeugen mit 100 km/h gefahren werden, solange die Kombination die Voraussetzungen erfüllt. Dafür ist der Fahrzeugführer verantwortlich !
Ist die Kombination nicht 100 km/h geeignet, darf man den 100 km/h Anhänger natürlich trotzdem fahren, aber eben nur mit 80 km/h.
Beispiele
Beispiel 1
Zugfahrzeug:
- Anhängelast gebremst: 1600 kg
- Leermasse: 1380 kg
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: gebremst
- Radstoßdämpfer ? ja
- Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
- Wohnanhänger ? nein
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
- Faktor X: 1,1
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1380 kg x 1,1 = 1518 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 2
Zugfahrzeug:
- Anhängelast ungebremst: 650 kg
- Leermasse: 1750 kg
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: ungebremst
- Radstoßdämpfer ? nein
- Zul. Gesamtmasse: 750 kg
- Wohnanhänger ? nein
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
- Faktor X: 0,3
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1750 kg x 0,3 = 525 kg ► nicht ok
Ergebnis:
Die Leermasse des Zugfahrzeuges reicht nicht aus.
Der Anhänger muß auf 525 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter Anhänger-Begriffe)
Beispiel 3
Zugfahrzeug:
- Anhängelast gebremst: 2500 kg
- Leermasse: 2150 kg
- Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: gebremst
- Radstoßdämpfer ? ja
- Zul. Gesamtmasse: 2500 kg
- Wohnanhänger ? nein
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
- Faktor X: 1,2
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
2150 kg x 1,2 = 2580 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 4
Zugfahrzeug:
- Anhängelast gebremst: 2000 kg
- Leermasse: 1850 kg
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: gebremst
- Radstoßdämpfer ? ja
- Zul. Gesamtmasse: 1800 kg
- Wohnanhänger ? ja
- Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
- Faktor X: 1,0
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1800 kg x 1,0 = 1800 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 5
Zugfahrzeug:
- Anhängelast gebremst: 1300 kg
- Leermasse: 1380 kg
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: gebremst
- Radstoßdämpfer ? ja
- Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
- Wohnanhänger ? nein
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
- Faktor X: 1,1
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1380 kg x 1,1 = 1580 kg ► ok -
ABER Zul. Gesamtmasse Anhänger > Anhängelast Zugfahrzeug ► nicht ok
Ergebnis:
Kombination ist nicht für 100 km/h geeignet.
Der Anhänger muß auf 1300 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter Anhänger-Begriffe)
Beispiel 6
Zugfahrzeug:
- Anhängelast gebremst: 2000 kg
- Leermasse: 1750 kg
- Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
- ungebremst / gebremst: gebremst
- Radstoßdämpfer ? ja
- Zul. Gesamtmasse: 2000 kg
- Wohnanhänger ? nein
- Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
- Faktor X: 1,2
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1750 kg x 1,2 = 2100 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet.
Zusammenfassung
Wie Sie sehen ist die 100 km/h Regelung sehr komplex und teilweise nicht einfach nachvollziehbar.
Natürlich beraten wir Sie gerne im Verkaufsgespräch und helfen weiter.
Damit das ganze etwas überschaubarer wird geben wir Ihnen hier noch mal eine Kurzfassung.
Um es zu vereinfachen lassen wir Wohnanhänger und die Antischlingerkupplung außer acht, da dies bei fast allen Anfragen unserer Kunden keine Rolle spielt:
- Alle Neu-Anhänger sind grundsätzlich seitens der Hersteller für Tempo 100 km/h geeignet
- ABER: Damit man in Deuschland auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (nicht auf Landstraßen) mit Anhänger 100 km/h fahren darf, gibt es bestimmte Anforderungen an die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger
- Dabei wird die Leermasse (Leergewicht) des Zugfahrzeuges mit einem Faktor X multipiziert
- Faktor X = 0,3 bei ungebremsten Anhängern und gebremsten Anhängern ohne Radstoßdämpfer
- Faktor X = 1,1 bei gebremsten Anhänger mit Radstoßdämpfer
- Faktor X = 1,2 bei gebremsten Anhänger mit Radstoßdämpfer und wenn das Zugfahrzeug ein Fahrdynamisches Stabilitäts-System hat (steht im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges)
- Dieses Ergebnis darf der Anhänger mit seinem zulässigen Gesamtgewicht nicht überschreiten !
- Bei den Faktoren X = 1,1 und X = 1,2 gilt zusätzlich, daß der Anhänger mit seinem zulässigen Gesamtgewicht die Anhängelast und das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf.
WICHTIG: Das zulässige Gesamtgewicht ist das, was im Fahrzeugschein des Anhängers steht (F.2). Es geht nicht darum, wie der Anhänger tatsächlich beladen ist. Sie können also das zulässige Gesamtgewicht nicht beinflussen. Dies kann nur durch eine sogenannte Ablastung erfolgen. - Sie erhalten bei Anmeldung des Neu-Anhängers auf der Zulassungsbehörde den 100 km/h Aufkleber (nur dort mit Dienstsiegel), den Sie auf der Rückseite des Anhängers anbringen müssen !
- Sie können dann auch mit wechselnden Zugfahrzeugen den Anhänger mit 100 km/h fahren, sofern die Kombination die Voraussetzungen erfüllt. Dafür sind Sie als Fahrer selbst verantwortlich
Wir hoffen Ihnen bei dem Thema 100 km/h für Anhänger etwas weiter geholfen zu haben. Die Ausführungen sind natürlich ohne Gewähr. Wenn Sie Fehler feststellen, Anregungen und Kritik haben, sind wir sehr dankbar und werden dies umgehend einfließen lassen.
Ihr Anhänger-Großmarkt Wolf-Team.