Anhänger-Begriffe
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Begriffe rund um das Thema Anhänger erläutern. In vielen Jahren Erfahrung aus Kundengesprächen haben wir die wichtigsten Begriffe ausgesucht, bei denen sich immer wieder Erklärungsbedarf und auch Mißverständnisse gezeigt haben.
Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 und Teil 2
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein. Es wird aber umgangssprachlich der Begriff Fahrzeugschein weiter verwendet. (Siehe exemplarisch oben Fahrzeugscheine Zugfahrzeug und Anhänger)
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt seit 2005 den Fahrzeugbrief. Es wird aber umgangssprachlich der Begriff Fahrzeugbrief weiter verwendet.
COC (EG-Übereinstimmungs-Erklärung)
Die COC (Certificate of Conformity) ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung (Typgenehmigungsnummer) übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten.
Die meisten Serienanhänger haben seitens des Herstellers eine EG-Typgenehmigung (Ausnahmen sind zB. Sonderanfertigungen, diese werden mit einem TÜV-Einzelgutachten ausgeliefert). Sie werden dann mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und der COC (liegt dann bei) ausgeliefert. Sie können diese Anhänger bei der Zulassunsgbehörde ohne Vorführung anmelden. Die Zulassungsbehörde erstellt dann Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzegschein)
Zulässige Gesamtmasse
Die Zulässige Gesamtmasse (Abk. zGM) wird auch als zulässiges Gesamtgewicht in kg (Abk. zGG oder zG) bezeichnet.
Es sind hier zwei Begriffe zu unterscheiden:
-
Technisch Zulässige Gesamtmasse in kg (Ziffer F.1 im Fahrzeugschein)
Dies ist die vom Hersteller angegebene maximale Summe aus Leergewicht (Leermasse) des Anhängers und der Zuladung.
In der Praxis heißt das: Der beladene Anhänger darf diesen Wert nicht überschreiten.
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers ist in der Praxis nicht leicht zu ermitteln. Dazu muß man die genaue Leermasse des Anhängers und das genaue Gewicht der Ladung kennen.
Tipp: Im Zweifelsfall kann man mit dem Anhänger auf eine Waage z.B. bei einem Wertstoffhof o.ä. fahren.
Wenn Sie Material bei einem Lieferanten holen ist dieser mit verpflichtet darauf zu achten, daß Sie den Anhänger nicht überladen. -
Im Mitgliedsstaat zul. Gesamtmasse in kg (Ziffer F.2 im Fahrzeugschein)
Dies ist der eigentlich entscheidente Wert !
Die Technisch Zulässige Gesamtmasse kann reduziert werden (Gründe hierfür können z.B. Führerscheinregelung, 100km/h Regelung, usw. sein - dies möchten wir an dieser Stelle nicht weiter erläutern).
Dies Reduzierung des zul. Gesamtgewichts ohne technische Änderung (auch Ablastung genannt) erfolgt über ein Gutachten durch eine Technische Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA, usw.).
Dieser reduzierte Wert wird dann durch die Zulassungsbehörde unter der Ziffer F.2 im Fahrzeugschein eingetragen.
Die Ablastung kann jederzeit durch ein weiteres Gutachten wieder verändert oder rückgängig gemacht werden.
Technisch wird hierbei nichts an dem Anhänger verändert.
Ablastung
Reduzierung der Zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ohne technische Änderung.
Siehe hierzu die Eräuterung oben.
Leermasse
Dies ist die Leermasse (auch Leergwicht) in kg des unbeladenen Anhängers bzw. PKW.
Sie steht unter der Ziffer G im Fahrzeugschein unter dem Begriff Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in kg.
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers.
Wichtig: Dies bedeutet, daß durchaus ein Anhänger mit zB. 2000 kg zulässiger Gesamtmasse von einem PKW mit zB. nur 1500 kg Anhängelast gezogen werden darf. Entscheident ist, daß das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers + tatsächlicher Stützlast nicht die Anhängelast des Zugfahrzeuges überschreitet.
Aber es gibt auch gesetzliche Bestimmungen, die hiervon abweichen (zB. Führerscheinregelung, 100 km/h Regelung, Fahrtenschreiberpflicht wegen EU-Gesetzgebung zu Lenk-und Ruhezeiten, usw.)
Die zulässige Anhängelast unterscheidet sich in 2 Werte:
- Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg (Ziffer O.1 in Fahrzeugschein Zugfahrzeug)
Dies Angabe wird zugrunde gelegt, wenn ein gebremster Anhänger hinter dem Zugfahrzeug gezogen wird - Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg (Ziffer O.2 in Fahrzeugschein Zugfahrzeug)
Dies Angabe wird zugrunde gelegt, wenn ein ungebremster Anhänger hinter dem Zugfahrzeug gezogen wird
Tipp: Vereinzelt ist in den Zusätzen unten im Fahrzeugschein eine erhöhte Anhängelast bei geringeren Steigungen eingetragen. Also zB. bei Steigungen bis 8% abstatt 1500 kg dann 1800 kg Anhängelast.
Oft gibt der Zugfahrzeug-Hersteller auch in den Zusätzen eine Gesamt-Zuggewicht an (zB. 4500 kg), dass nicht überschritten werden darf.
Das beudeutet, daß der Hersteller vermeiden möchte, dass sowohl die Zuladung des Zugfahrzeuges UND des Anhängers komplett ausgereizt werden. Das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann tatsächlich nur so beladen werden, dass das Gesamt-Zuggewicht nicht überschritten wird. Einfach gesagt: Wenn man mehr ins Zugfahrzeug lädt, kann man weniger in den Anhänger laden oder umgekehrt.
Stützlast
Die Stützlast ist die tatsächliche, senkrechte Kraft (auch Aufliegelast genannt) mit der die Kupplung des Anhängers auf die Kupplung des Zugfahrzeuges drückt.
Sie ist unter der Ziffer 13 sowohl beim Anhänger wie auch beim Zugfahrzeug eingetragen.
Wichtig ist, daß diese Werte durchaus unterschiedlich sein können (zB. 75 kg bei Zugfahrzeug und 100 kg bei Anhänger).
Dies bedeutet aber nur, daß die tatsächlich ausgeübte Stützlast des beladenen Anhängers den niedrigeren der beiden Werte nicht überschreiten darf. Sie dürfen also einen Anhänger mit zB. 100 kg Stützlast an ein Zugfahrzeug mit zB. 75 kg anhängen !
Wichtig ist, daß sie den Anhänger tatsächlich so beladen, das der niedriegre Wert nicht überschritten wird. Dies können sie selbst beeinflussen durch das Gewicht der Ladung und durch die Ladungsverteilung auf dem Anhänger (je weiter die Ladung nach vorne verteilt ist, um so mehr Stützlast).
Die tatsächliche Stützlast kann man zB. ermitteln, indem man einen Holzklotz unter die Kupplung des Anhängers und darunter eine Personenwaage stellt. Dabei sollte der Anhänger natürlich waagrecht stehen. In der Paxis ergibt sich aber meist eine angemessene Stützlast durch vernünftiges Beladen des Anhängers (also Ladung möglichst mittig positionieren) automatisch.
Wichtig:
Die tatsächliche Stützlast ist ein entscheidender Punkt für die Laufeigenschaften des Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger.
Extrem gefährlich ist eine negative Stützlast, also das sogenannte hecklastige Beladen des Anhängers (zB. schwere, lange Balken nach hinten überstehen lassen, Schüttgut oder Ladegut nur nach hinten auf den Anhänger verteilt). Dies kann zu Unfällen führen ! Die Hinterachse des Zugfahrzeuges wird dadurch entlastet und es kann in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen zu dem gefürchteten Schlingern des Gespanns kommen.
Auch eine falsche Kupplungshöhe am Zugfahrzeug kann die Stützlast insbesondere bei Tandem-Anhängern negativ beeinflussen. Die Kupplungshöhe des Zugfahrzeuges sollte in der Mitte der Kugel bis zum Boden ca. 42 bis 45 cm betragen ! Die Anhängerhersteller halten diesen Wert in der Regel ein. In der Paxis erleben wir aber immer wieder Zugfahrzeuge bei denen die Kupplungshöhe nicht stimmt. Eine zu niedrige Kupplungshöhe fördert den Effekt einer zu geringen Stützlast mit Schlingergefahr und ein Laufen des Anhängers über die Vorderachse. Eine zu Hohe Kupplung verursacht oft eine zu hohe Stützlast und das Laufen des Anhängers über die Hinterachse. Beides kann zu erhöhten Verschleiß und Beschädigungen an Zugfahrzeug und Anhänger und schlechten Laufeigneschaften des Gespanns führen.
Aus diesen Gründen gibt es gesetzliche Vorschriften über die Stützlast.
Die Stützlast muss mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Mehr als 25 Kilogramm sind aber nicht zwingend erforderlich (Die Anhänger werden von den Herstellern so entwickelt, dass Sie auch im leeren Zustand diese Werte einhalten)
In der Praxis sollte aber die maximal zulässige Stützlast des Gespanns tatsächlich möglichst erreicht werden, da hierbei in der Regel die besten Laufeigenschaften des Gespanns gegeben sind.
Dies ist sogar in der 100 km/h Regelung gesetzlich verankert.
Radstoßdämpfer
Radstoßdämpfer sind hydraulische Schwingungsdämpfer die zwischen den Schwinghebeln der Achse und dem Fahrzeugrahmen des Anhängers montiert werden. Sie beinflussen die Laufeigenschaften des Anhängers bzw. des Gespanns meist positiv. Sie sind unter anderem auch ein Faktor bei der 100 km/h Regelung.
Anti-Schlinger-Kupplung
Dies ist eine spezielle Anhängerkupplung mit Klemvorrichtung, welche die Fahreigenschaften des Gespanns verbessert. Sie funktioniert über Reibklötze, die gegen die Kugelkupplung des Zugfahreuges gepresst werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Kugelkupplung des Zugfahrzeuges fettfrei zu halten ist, da das Fetten die Reibungswirkung verhindern würde.
Fahrdynamisches Stabilitäts-System
Einige Zugfahrzeuge haben bei werkseitig montierten Anhängerkupplungen ein Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb, welches die Fahreigenschaften des Gespanns laut Hersteller verbessert. Dies muß unter den Bemerkungen im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Dies ist insbesondere im Hinblick auf die 100 km/h Regelung von Bedeutung.
Einachser, Tandem, Mehrachsanhänger
- Einachsanhänger sind, wie der Name schon sagt, Anhänger mit einer Achse
- Tandemanhänger haben 2 Achsen, deren Achsabstand nicht weiter als 1 m auseinander liegt.
Sie gelten im Sinne der Gesetzgebung (zB. im Hinblick auf Führerscheinregelung) als Einachsanhänger - Mehrachanhänger sind Anhänger mit mehr als zwei Achsen (zB. mit 3 Achsen hintereinander, auch Tridem genannt oder Drehschemelanhänger mit hinten 2 Achsen und vorne mit einer Lenkachse) oder Anhänger mit 2 Achsen, deren Achsabstand mehr als 1 m auseinander liegt (Drehschemelanhänger mit 2 Achsen)
Anhänger-Typen
Häufig gibt es Verwechslungen bei den verschieden Bezeichnungen von Anhänger-Typen.
Wir haben hier die wichtigsten Typen dargestellt:
- Kastenanhänger, Tieflader haben sie Räder seitlich der Ladefläche und sind offene Anhänger mit Bordwänden zB. aus Alu, Stahl oder Holz.
- Überlader, Hochlader, Pritsche sind die gleichen Begriffe für Anhänger mit den Rädern unter der Ladefläche.
Um die Ladekante der Anhänger zu reduzieren, werden oft Niederquerschnitt-Breiträder teilweise in Verbindung mit speziellen Achsen und/oder niedrigen Fahrwerksrahmen eingesetzt. Sie werden oft als Niedrigversion oder tiefergelegte Anhänger bezeichnet. Häufig aber mit dem Begriff Tieflader verwechselt. - Kofferanhänger haben einen geschlossenen Aufbau mit Hecktüre(n) oder Heckklappe. Die Aufbauten bestehen meist entweder aus beschichteten Holz-Vielschicht-Platten (genannt Plywood) oder Platten aus geschäumten Material mit beidseitig dünnen, beschichteten Stahlplatten (genannt Sandwich)
- Autotransporter sind zum Transport von PKW optimiert. Oft wird wird hierfür auch der Begriff Auto-Anhänger oder PKW-Anhänger verwendet. Dies ist für uns als Verkäufer etwas verwirrend, da sich die Begriffe Auto-Anhänger oder PKW-Anhänger eigentlich auf alle Sorten Anhänger beziehen läßt.
- Kipperanhänger sind Anhänger mit einer hydrauschisch ankippbaren Ladefläche. Dies erfolgt mittels eine Hand oder Elektropumpe.
(Achtung: Oft verwechseln Kunden das mit einfachen Anhängern mit Kippfunktion. Dies sind einfach nur Anhänger deren Ladeflächen kippbar gelagert sind. Diese Anhänger eignen sich nicht zum Abkippen von Schüttgut oder Holz usw.) - Baumaschinenanhänger, Baggertransporter sind Anhänger mit einer meist extra niedrigen Ladekante und meist auf einer Rohrwelle gelagerten stehenden, stabilen Rampen oder Überfahrwand, die nach unten geklappt werden können. Diese Anhänger haben einen verstärkten Rahmen und sind speziell so konstruiert, daß sie den speziellen Punktbelastungen beim Auffahren und Transport von Baumaschinen optimal standhalten. oft machen Kunden den Fehler einen normalen Kastenanhänger für den Transport von Baumaschienen zu nutzen. Dies kann zu Beschädigungen führen, da diese Anhänger meist nur auf Flächenlasten ausgelegt sind.
- weitere Typen sind zB. Motorradanhänger, Pferdeanhänger, Viehtransporter usw. deren Namen aber selbsterklärend sind und hier nicht weiter erwähnt werden müssen.
100 km/h Regelung
Für viele unserer Kunden, DAS Thema überhaupt.
Wir haben daher hierfür extra eine Seite eingerichtet :-)
100 km/h Regelung
Dies sind nur einige Begriffe aus dem Anhänger Bereich.
Die Liste ließe sich noch lange fortführen...
Wir hoffen mit den Erläuterungen etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Wir machen natürlich auch Fehler. Die Erläuterungen sind daher ohne Gewähr. Für Anregungen, Kritik und Verbessungsvorschäge sind wir sehr dankbar..
Ihr Anhänger-Großmarkt Wolf-Team.