Fahrtenschreiber-Pflicht
Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt, ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten (Fahrtenschreiber).
Voraussetzungen für Fahrtenschreiber-Pflicht:
- Wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird beziehungsweise werden kann
- Gewerblicher Einsatz (keine reine Privatfahrt)
- DAS WICHTIGSTE: Das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger zusammen über 3500 kg Zulässige Gesamtmasse aufweist.
ACHTUNG: Es werden hier die Zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugscheinen (unter Ziffer F.2) von Zugfahrzeug und Anhänger addiert ! Es spielt also keine Rolle wie das Zugfahrzeug oder Anhänger tatsächlich beladen sind !
Selbst bei leerem Zugfahrzeug und Anhänger gilt:
Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + Zul. Gesamtmasse Anhänger > 3500 kg dann Fahrtenschreiber-Pflicht
Ausahmen:
Es gibt von der Fahrtenschreiber-Pflicht einige Ausnahmen, die wir aber hier nicht alle nennen wollen.
Die zwei wichtigsten Ausnahmen sind:
- reine Privatfahrt
- die sogenannte "Handwerkerklausel":
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmens- bzw. Fahrzeugstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt
Insbesondere die Handwerkerklausel betrifft sehr viele Betriebe. Aber die Beschränkung auf 100 km Umkreis ist unbedingt zu beachten.
Tipp:
Bei Fahrten über 100 km Umkreis gibt es aber evtl. eine Möglichkeit den Fahrtenschreiber zu umgehen:
Dazu ein Bespiel:
- Ein Veranstalltungstechniker befördert in seinem Kofferanhänger Material (Mischpult, Boxen, Lichtanlage, usw.)
Das Material hat zusammen max. ca. 650 kg Gewicht - Die Veranstaltungen sind oft mehr als 100 km entfernt.
- Das Zugfahrzeug hat eine Zulässige Gesamtmasse von 2200 kg
- Der Anhänger hat eine Zulässige Gesamtmasse von 2000 kg und ein Leergewicht von 600 kg
- In Summe ergibt sich damit also eine Zulässige Gesamtmasse des Zuges von zusammen 4200 kg
- Somit besteht Fahrtenschreiber-Pflicht
Der Trick:
- Der Anhänger wird auf 1300 kg Zulässige Gesamtmasse abgelastet !
D.h. durch ein Gutachten (zB. von DEKRA oder TÜV) wird die Zulässige Gesamtmasse auf 1300 kg reduziert und dann bei der Zulassungsbehörde unter der Ziffer (F.2) im Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen.
Technisch wird an dem Anhänger nichts verändert !
Siehe hierzu Ablastung - Die Zulässige Gesamtmasse des Gepanns ist dann also 3500 kg (also nicht über 3500 kg) und benötigt damit keinen elektronischen Fahrtenschreiber im Zugfahrzeug auch bei Fahrten über 100 km Umkreis
- Die Reduzierung des Zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers auf 1300 kg hat zur Folge, daß der Anhänger (Leermasse 600 kg siehe oben) noch mit maximal 700 kg beladen werden darf, was in unserem Beispiel ausreicht.
weitere Infos:
Es gibt hierzeu einen sehr guten Bericht von der IHK Region Stuttgart