Häufige Fragen
Wir haben hier die wichtigsten und immer wiederkehrenden Fragen und (Falsch-) Aussagen rund um das Thema Anhänger zusammengestellt
"Ich darf mit meinem Klasse B Führerschein nur ungebremste Anhänger bis 750 kg ziehen"
Falsch. Sie dürfen mit dem Füherschein Klasse B auch Anhänger mit mehr als 750 kg Zulässiger Gesamtmasse ziehen.
Voraussetzung ist, dass die Summe aus Zulässiger Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen nicht mehr als 3500 kg beträgt (Zulässige Gesamtmasse der Kombination).
Siehe hierzu Führerschein-Regelung
"Mein Auto hat nur 1000 kg Anhängelast. Darf ich dann einen Anhänger mit 1300 kg Zulässiger Gesamtmasse ziehen ?"
Ja sie dürfen. Entscheident ist nur die tatsächliche Masse des Anhängers. Also der Anhänger mit tatsächlicher Beladung darf die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Aber es gibt hierzu auch Ausnahmen, siehe:
"Mein Auto hat 75 kg Stützlast. Darf ich einen Anhänger mit 100 kg Stützlast ziehen ?"
Ja Sie dürfen. Hier hier gelten nur die tatsächlichen Verhältnisse. Durch die Lastverteilung des Ladegutes auf dem Anhänger beinflussen Sie die tatsächliche Stützlast des Anhängers (Also Ladegut mehr nach vorne bedeutet mehr Stützlast). Diese tatsächliche Stützlast darf die vom Anhängerhersteller angegebene Stützlast nicht überschreiten. Die tatsächliche Stützlast, mit der der Anhänger dann auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges drückt, nennt man Aufliegelast. Diese Aufliegelast darf nicht höher liegen als die max. Stützlast des Zugfahrzeuges.
Also kurz gesagt: Sie dürfen den Anhänger nur so beladen das weder die max. Stützlast des Anhängers noch des Zugfahrzeuges überschritten wird.
Wie kann man die tatsächliche Stützlast feststellen ?
- Man stellt unter die Kupplung des Anhängers einen Holzklotz und darunter eine Haushaltswaage. Der Anhänger muß dabei natürlich waagrecht stehen
- Es gibt Stützräder mit integrierter Stützlastwaage
Siehe auch:
"10% Überladung sind erlaubt"
NEIN ! Dies ist ein Irrtum. Weder die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers noch die Anhängelast des Zugfahrzeuges dürfen überschritten werden. ABER: Die tatsächliche Aufliegelast (dh. die Stützlast mit der der beladene Anhänger senkrecht auf die Anhängerkupplung des Autos drückt) darf zur Anhängelast des Zugfahrzeuges addiert werden.
"Gebremste Anhänger sind zu empfindlich - deshalb kaufe ich mir einen ungebremsten Anhänger"
Wie bitte ? Das wichtigste ist doch wohl die Sicherheit !
Wenn sie schweres Ladegut befördern müssen, also zB. beim Haus (Um-) Bau oder zum Holz holen usw, dann muss es ein gebremster Anhänger sein. Gebremste Anhänger sind eigentlich völlig problemlos. Schwierigkeiten mit gebremsten Anhänger entstehen fast immer durch Fehlbedienung und mangelnder Wartung/Sorgfalt.
Die Liste wird noch erweiteret. Für Vorschläge und Kritik sind wir dankbar
Ihr Anhänger-Großmarkt Wolf Team